AGB
Geltung
Sämtliche Angebote, Angebotsannahmen, Auftragsbestätigungen, Rechtsgeschäfte, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen, auch wenn auf diese nicht ausdrücklich verwiesen wird. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Grundlage für jedes künftige Rechtsgeschäft. Sie werden mit Vertragsabschluß bzw. mit Bestellung oder dem Gebot auf unsere Ware oder Leistung als verbindlich anerkannt.
Bedingungen oder vertragsändernde Bestimmungen des Kunden werden nur wirksam, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich zustimmen.
Vertragsabschluss
Unsere Angebote, die Auftragsannahme und alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht noch einmal bei Vertragsabschluss widersprechen. Der Empfang der Ware durch den Käufer bedeutet eine Anerkennung dieser Verkaufsbedingungen. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nicht für die Rechtsbeziehungen mit Verbrauchern.
Unsere Angebote sind freibleibend. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen des Käufers sind nur rechtswirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden; mündliche Zusagen unserer Vertreter oder sonstiger Hilfspersonen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
In elektronischer Form abgegebene Angebote des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher Erklärung durch uns als angenommen. Das Schweigen auf ein solches Angebot stellt keine Annahme dar.
Entsprechendes gilt für in elektronischer Form übermittelte kaufmännische Bestätigungsschreiben des Käufers, es sei denn, dass für die Geschäftsverbindung die beiderseitige elektronische Übermittlungsform vereinbart ist und die Übermittlung an die zur Entgegennahme derartiger Erklärungen ausdrücklich bestimmte Anschrift erfolgt.
Zahlungsbedingungen und Preise
Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mangels anderwärtiger Vereinbarungen verstehen sich die Preise ohne Skonto und sonstige Nachlässe oder Abzüge ab unserem Werk oder Auslieferungslager.
Alle zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Zölle, Konsulatskosten, Frachten, Versicherungsprämien und andere Nebenkosten werden vom Käufer getragen. Sonstige Steuern und öffentliche Abgaben gehen auch bei frachtfreier Lieferung zu Lasten des Käufers. Bei Verkäufen in fremder Währung trägt ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Käufer das Kursrisiko.
Nach Vertragsabschluss eintretende, unvorhersehbare und von uns nicht zu vertretende Umstände, die Einfluss auf preisbildende Faktorenhaben, z.B. Erhöhung von Frachtsätzen, Versicherungsprämien, Preisen von Roh,- Hilfs- und Betriebsstoffen und dergleichen, Erhebungen neuer oder Erhöhungen bestehender staatlicher Abgaben, berechtigen uns zu einer entsprechenden Preisanpassung. Das gleiche gilt für Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass der Versand aus irgendeinem Grund auf einem anderern als den vorgesehenen Transportweg erforderlich wird.
Bestellte Maschinen sind wir folgt ohne Abzug zahlbar: 50% bei Bestellung, Rest bei Lieferung. Bestellte Ersatzteile sind ohne Abzug per Vorkasse innerhalb von 14 Tagen zahlbar.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen, sowie alle anderen anfallenden Bankgebühren gehen zu Lasten des Käufers.
Im Falle eines Zahlungsverzuges oder bei Ratenzahlungen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu berechnen. Für die rechtzeitige Vorlage wird von uns keine Haftung übernommen.
Ist vereinbart, dass die Ware innerhalb einer bestimmten Frist nach unserer Meldung der Versandbereitschaft von unserem Käufer zum Versand freigegeben werden soll (Abruf), sind wir ab dem Zeitpunkt der Versandbereitschaft berechtigt die Ware zu fakturieren.
Versand und Gefahrenübergang
Erfüllungsort ist unser Sitz. Ein Versand der Waren an einen anderen Ort als den Erfüllungsort erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers. Die Versandart, der Versandweg und der mit dem Versand beauftragte Frachtführer oder Spediteur werden vom Verkäufer nach eigenem Ermessen festgelegt.
Die Lieferung gilt als erfüllt, wenn der Liefergegenstand dem Frachtführer oder Spediteur übergeben worden ist. Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Geschäftspartners; dies auch bei etwaiger frachtfreier Lieferung.
Lieferung
Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung zu laufen, dies jedoch nur dann, wenn sämtliche vom Geschäftspartner zu liefernden Unterlagen und Informationen bei uns eingetroffen sind. Ereignisse höherer Gewalt, zu denen auch Rohstoffmangel und Arbeitskämpfe zählen, berechtigen uns, Herstellung und Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu verschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Auftragteiles vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Geschäftspartner daraus irgendwelche Ersatzansprüche entstehen.
Liefertermine
Es gelten die von uns bestätigten Liefertermine. Bei unverschuldeten Verzögerungen, wozu auch Fabrikations-verzögerungen gehören, denen wir oder unsere Lieferanten ausgesetzt sein sollten und bei Verzögerungen durch höhere Gewalt verlängern sich die zugesagten Termine automatisch nach Punkt V.). Wir sind zur Annullierung des Vertrages berechtigt, wenn in Folge von uns oder unseren Zulieferern nicht zu vertretenden Verhältnissen die Erfüllung des Vertrages mit erheblichen Belastungen verbunden wäre und wenn diese kalkulatorisch nicht ansetzbar sind. Ein Schadenersatzanspruch steht in diesem Fall dem Käufer nicht zu.
Lieferverzug und Lieferfristen
Bei einer Überschreitung der bestätigten Liefertermine tritt kein Lieferverzug ein, wenn der Käufer seinerseits mit einer vereinbarten Leistung in Rückstand ist.Im Verzugsfalle ist der Käufer zur Setzung einer angemessenen Nachfrist verpflichtet. Diese hat mindestens 20 Arbeitstage zu umfassen. Die Fristsetzung ist mittels Einschreibebrief vorzunehmen; die Laufzeit der Frist beginnt mit dem, dem Eingangstag folgenden Arbeitstag.
Abruf
Der Abruf hat rechtzeitig und ohne Anmahnung zu erfolgen. Spezifikationen, die einmal erteilt sind, können nicht abgeändert werden. Hat sich der Käufer den Abruf der Maschine bzw. des Kaufgegenstandes vorbehalten, so ist er, wenn nichts anders schriftlich vereinbart ist, zum Abruf spätestens 2 Monate nach Fertigstellung der Maschine, verpflichtet. Bei einer Überschreitung dieser Frist befindet sich der Käufer im Annahmeverzug.
Wird nicht rechtzeitig abgerufen, so sind wir nach fruchtloser Nachfristzeit berechtigt, die Maschinen bzw. den Kaufgegenstand zu liefern oder von dem noch rückständigen Teil des Abschlusses zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
Versand und Verpackung
Der Versand geschieht auf Gefahr und Kosten des Käufers. Der Gefahrenübergang auf den Käufer erfolgt zu dem Zeitpunkt, zu dem die Sendung den Herstellungsort (unser Werk) verlassen hat und zwar auch dann, wenn frachtfreie Lieferung oder eine darüber hinaus gehende Leistung vereinbart worden ist.Eine Transportversicherung erfolgt lediglich auf Wunsch sowie zu Lasten des Käufers; Frachten, Zoll oder sonstige Durchführ- oder Ausführarbeiten sind vom Käufer zu tragen, es sein denn, es wurde eine anders lautende Vereinbarung schriftlich getroffen.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware und Leistung bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen gleich welcher Art und welchem Rechtsgrundes vor.
Ein Eigentumserwerb des Käufers an der Vorbehaltsware ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung oder zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und nur so lange er sich nicht uns gegenüber im Verzug befindet, ausschließlich mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf an uns abgetreten wird.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware muss der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und hat uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Eigentumsvorbehalt oder die Abtretung nach ausländischem Recht, in dessen Bereich sich das Produkt befindet, nicht wirksam, so gilt die dem Eigentumsvorbehalt und der Abtretung in diesem Rechtsgebiet entsprechende Sicherung als vereinbart.
Ist zur Entstehung solcher Rechte die Mitwirkung des Käufers erforderlich, so ist er auf unsere Aufforderung hin verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Begründung und Einhaltung solcher Rechte notwendig sind.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Produkte zurück zu nehmen oder gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsprodukte durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. An allen von uns gelieferten Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; der Empfänger darf sie Dritten nicht zugänglich machen. Die Unterlagen sind auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzugeben.
Gewährleistung und Schadenersatz
Die Lieferung ist sofort bei Übergabe an den Käufer, seinen Boten mit der gebotenen Sorgfalt zu überprüfen und feststellbare Mängel bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche auf dem Empfangs-, Lieferschein oder Frachtbrief detailliert zu vermerken.
Falls bei einer Übernahme keine sofortige Prüfung möglich ist, muss dieser Umstand bei sonstigem Ausschluss sämtlicher Ansprüche auf dem Empfangs-, Lieferschein oder Frachtbrief vermerkt werden und ein allfälliger, bei nachfolgender Prüfung festgestellter Mangel binnen drei Tagen ab Lieferung schriftlich, detailliert gerügt werden.
Weist der Käufer nach, dass die Lieferung mangelhaft war, so hat der Käufer nur Anspruch auf kostenlose Verbesserung bzw. Ersatzteillieferung ab Werk innerhalb einer angemessenen Frist; der Nachweis muss durch Rücksendung frei Haus der mangelhaften Komponente an den Lieferanten nachgewiesen werden. Ein anderer oder weiterer Anspruch insbesondere auf Minderung des Entgelts, auf welcher Rechtsgrundlage auch immer, besteht nicht, sofern dies nicht gesondert schriftlich vereinbart wird.
Der Käufer ist verpflichtet, alle übergebenen Anwendungshinweise zu beachten und bei Zweifelsfragen unsere Stellungnahme einzuholen. Für Mängel oder Schäden, die auf Nichtbeachtung der Hinweise oder Nichteinholung unserer Stellungnahme zurückzuführen sind, haften wir keinesfalls.
Der Käufer verzichtet auf jeden Schadenersatz, außer er beweist, dass uns eine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu Last fällt.
Grundsätzlich werden bei Veränderung, Ergänzung oder Umbau der von uns gelieferten Produkte weder Gewährleistung noch Haftung für Gebrauchsfähigkeit, Haltbarkeit sowie etwa daraus resultierende Schäden übernommen.
Für gebrauchte Waren übernehmen wir keine Gewährleistung.
Produkthaftung
Der Käufer verpflichtet sich, die ihm übergebene Betriebsanleitung samt Sicherheitsbedingungen genauestens zu beachten.Dem Käufer ist bekannt, dass bei Nichtbeachten oder Zuwiderhandeln gegen die Betriebsanleitungen und Sicherheitsbedingungen unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz entfällt.
Für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, der Nichtbeachtung von Hinweisen zur Anwendung oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind, übernehmen wir keine Haftung. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die durch Blitzschlag, Brand und netzbedingter Überspannung entstanden sind.
Normaler Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Offensichtliche Mängel sind oder durch uns verursachte Fehllieferungen sind unverzüglich, spätestens jedoch 10 Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängel- oder Ersatzlieferungsansprüche ausgeschlossen.
Durch einen Austausch im Rahmen der Garantie/Gewährleistung treten keine neuen Garantie/Gewährleistungsfristen in Kraft.
Schutzwirkungen aus diesem Vertrag zu Gunsten Dritter sind ausgeschlossen. Der Käufer verpflichtet sich, bei einem Weiterverkauf eben die selben Bedingungen und Haftungsausschlüsse mit jedem weiteren Übernehmer der Ware zu vereinbaren und er übernimmt es gleichzeitig, bei einer Verletzung dieser Überbindungspflicht, uns hinsichtlich aller entstandenen, damit verbundenen Nachteile, vollkommen schadlos zu halten.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers- gleich aus welchem Rechtsgrund- ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Dies gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung vertrags-wesentlicher Pflichten, Leistungsverzug oder Ansprüchen gemäß dem Produkthaftungsgesetzes beruht.
Rechtswahl
Für Vertragsverhältnisse der Firma m-systems gelten ausschließlich die Bestimmungen des deutschen Rechts. Dies gilt auch bei Exportgeschäften, ungeachtet der Bestimmungen des Landes, des Käufers oder des Kommissionärs. Sofern keine anders lautende vertragliche Vereinbarung besteht, schließt die Erteilung eines Auftrages die Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Besteller ein. Der Besteller verzichtet ausdrücklich darauf, seine eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend zu machen. Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt weder deren Anwendbarkeit im Übrigen, noch die Gültigkeit der Vereinbarung, welche auf sie verweist. Die ungültige Bestimmung wird durch jene zulässige Vereinbarung ersetzt, die dem hypothetischen Parteiwillen und dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Eine Übertragung des Vertrages oder einzelner Pflichten daraus setzt das Einverständnis der anderen Partei voraus.Im Auslegungsfall gilt die deutschsprachige Version der AGB.
Gerichtsstand
Sofern die Vertragspartner keine rechtswirksame Schiedsvereinbarung abgeschlossen haben, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand für Verträge mit der Firma m-systems in Kronach. Für Rechtsstreitigkeiten mit der Firma m-systems ist für beide Teile das jeweils sachlich zuständige Gericht in Kronach anzurufen. Für alle Vertragspartner ist für sämtliche gegenwärtigen oder zukünftigen Ansprüche aus einer Geschäftvereinbarung Kronach als ausschließlicher Erfüllungsort vereinbart.
Datenverarbeitung
Die automationsunterstützte Verarbeitung der im Rahmen unseres Geschäftsbetriebes anfallenden Daten erfolgt entsprechend den Bestimmungen des Datenschutzgesetz unter genauer Beachtung der schutzwürdigen Interessen der Betroffenen. Zur Wahrung des Datenschutzgeheimnisses wurden die entsprechenden Datensicherungsmaßnahmen getroffen.Gültigkeit
So diesem Punkt nicht eine anders lautende schriftliche Vereinbarung entgegensteht, gelten die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für jeden mit der Firma m-systems abgeschlossenen Vertrag ab dem 01.01.2009.